Hygienekonzept für die im September beginnenden Workshops freigegeben

In den letzten Tagen ist das Hygienekonzept für die ab September startenden Workshops grundlegend überarbeitet worden. Demnach ist das Haus der Kultur von nun an mit bis zu 20 Musiker gleichzeitig nutzbar. Die Freigabe des Hygienekonzepts erfolgte in dieser Woche offiziell durch das Ordnungsamt der Stadt Büren, so dass der Wiederaufnahme des Probebetriebs mit deutlich reduzierten Besetzungen nichts mehr im Wege steht.

Allgemeine Regeln

  1. Es dürfen sich maximal 20 Personen gleichzeitig im Gebäude befinden.
    • Die Personenanzahl bezieht sich auf die vorzusehende Fläche von 7 qm pro Musiker.
    • Für die 20 Musiker ist eine Gesamtfläche von mindestens 150 qm im Raum sichergestellt.
  2. Im Haus der Kultur muss zu jeder Zeit ein Mindestabstand von 1,5 m zur nächsten Person eingehalten werden.
  3. Während des Probebetriebs muss ein Mindestabstand von 2 m in alle Richtungen zur nächsten Person zwingend eingehalten werden, in Ausstoßrichtung sind 3 m einzuhalten.
  4. Beim Betreten vom Haus der Kultur wird die Anwesenheit in der ausgelegten Liste dokumentiert.
    [verantwortlich für die Workshops: Musikalischer Leiter]
    [verantwortlich für die Ausbildung: Ausbilder]
  5. Zur Vermeidung von Kontaktübertragungen sind alle Musiker angehalten, ihre eigenen Utensilien mitzubringen und zu nutzen. Dazu zählen: Instrument, Instrumentenständer, Notenständer, Bleistift, Auffangbehälter für Kondenswasser, ggf. weitere benötigte Utensilien
  6. Die Weitergabe oder gemeinsame Nutzung von Instrumenten ist verboten.
  7. Eine versetzte Sitzordnung sollte möglichst eingehalten werden.
  8. Nach einer Probedauer von 45 Min. muss ein Stoßlüften mit einer Dauer von 15 Min. erfolgen.
  9. Zuschauern wird der Zutritt zum Haus der Kultur verwehrt.
  10. Sofern sich gem. Verordnungs- / Gesetzeslage die Anforderungen verändern sollten, wird das Hygienekonzept entsprechend geprüft und bei Bedarf angepasst.

Instrumentenbezogene Regeln

  1. Holzblasinstrumente
    • Holzblasinstrumente müssen zur Entfernung der im Instrument angesammelten Flüssigkeit alle 45 Minuten durchgewischt werden. Anschließend müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.
    • Zur Vermeidung der Verbreitung von Aerosolen soll bei Holzblasinstrumenten ein Schutz aus geeignetem Material über dem Schalltrichter angebracht werden.
    • Flötisten werden, durch die von Querflöten beim Spielen entstehenden stärkeren Luftbewegung, ausschließlich in der 1. Reihe platziert.
  2. Blechblasinstrumente
    • Das Reinigen von Blechblasinstrumenten darf nicht im Proberaum erfolgen.
    • Zur Vermeidung der Verbreitung von Aerosolen soll bei Blechblasinstrumenten ein Schutz aus geeignetem Material über dem Schalltrichter angebracht werden.
    • Das bei Blechblasinstrumenten während des Spielens entstehende Kondenswasser muss mit Einmaltüchern oder in einem Behälter mit Seifenlauge und einer Abdeckung aufgefangen werden. Die Abdeckung über den Behältern muss stets geschlossen bleiben.
    • Ein bloßes „Ausblasen“ des Instruments ist verboten.
  3. Schlaginstrumente
    • Bei der wechselnden Nutzung von Tasteninstrumenten müssen vor der Nutzung des Instruments die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.

Vorbereitung und Durchführung der Orchesterprobe

  1. Eintritt in das Haus der Kultur
    • Das Betreten ist ausschließlich mit Mund- und Nasenschutz zulässig.
    • Nach dem Betreten sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
    • Wer einmal den Proberaum betreten hat, sollte sich direkt auf seinen Sitzplatz begeben und dort bis zur nächsten Pause bleiben, um ein Entgegenkommen von Personen im Eingangsbereich zu verhindern.
  2. Eintritt in den Proberaum und Einnahme des Platzes
    • Die Abnahme des Mund- und Nasenschutzes erfolgt erst nach Einnahme des Platzes.
    • Zur Sicherstellung der korrekten Sitzpositionen sollten die Bodenmarkierungen berücksichtigt werden.
    • Anschließend erfolgt der Aufbau des eigenen Instruments.
    • Danach: Durchführung der Orchesterprobe
  3. Abschluss der Orchesterprobe
    • Nach der Orchesterprobe wird der Mund- und Nasenschutz wieder angelegt.
    • Der Abbau des Instruments erfolgt am Sitzplatz, die Reinigung des Instruments jedoch außerhalb des Gebäudes oder zuhause.
    • Es erfolgt ein 15-minütiges Stoßlüften im Proberaum.
      [verantwortlich: Musikalischer Leiter]
    • Während des Stoßlüftens erfolgt das Desinfizieren von Kontaktflächen, die im Rahmen der Orchesterprobe berührt wurden.
      [verantwortlich: Musikalischer Leiter]
      Dies betrifft:
      1. Türgriffe
      2. Fenstergriffe
      3. Armaturen in den WCs
      4. Dirigentenpult
      5. Tisch neben dem Dirigentenpult
      6. Musikanlage
      7. Whiteboard
    • Vor dem Verlassen vom Haus der Kultur sollten die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.

Referenz

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-07-01_anlage_zur_coronaschvo_vom_01.07.2020.pdf

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